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Bienen

Alle Bienenhaltungen in der Schweiz müssen bei der zuständigen kantonalen Koordinationsstelle mit aktuellen Angaben registriert sein. Im Kanton Thurgau müssen Imkerinnen und Imker neue Bienenstände, den Wechsel des Imkers oder der Imkerin sowie die Auflösung des Bienenstandes innert zehn Arbeitstage beim Landwirtschaftsamt melden. Meldeformular Bienenstände

Adressliste der Bieneninspektoren ab 1. März 2024

Thurgauer Gemeinden mit zuständigen Bieneninspektoren ab 1. März 2024

Kontrollhandbuch amtliche Kontrollen Primärproduktion Bienen (Version 2023)

 

 

 

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