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Kadaver von Tieren (ab zehn Kilo) sowie Schlachtabfälle und Küchen-/Speiseabfälle müssen fachgerecht in speziell gekennzeichneten Sammelstellen der Gemeinden, den Regionalen Tierkörpersammelstellen (RTS) ober über spezialisierte Firmen entsorgt werden.

Die aus der Schlachtung und Fleischverarbeitung entstehenden Abfälle oder sogenannte tierische Nebenprodukte können in der heutigen Zeit nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Mit der richtigen Aufbereitung der entsprechenden Abfälle können wertvolle Güter oder Energie gewonnen werden.