Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Über uns

Das Veterinäramt des Kantons Thurgau ist für den Vollzug der Gesetzgebung von Bund und Kanton in den Bereichen Tierschutz und Tiergesundheit, in Teilbereichen der Heilmittelgesetzgebung, der Lebensmittelgesetzgebung sowie der Hundegesetzgebung zuständig. Es ist zudem erstinstanzliche Aufsichtsbehörde für die Veterinärberufe. 

Die Gesamtverantwortung für das Veterinäramt trägt der Amtsleiter. Dieser wird in rechtlichen und administrativen Belangen von der Stabsstelle Recht sowie der Administration unterstützt. Das Veterinäramt gliedert sich im Weiteren in fünf Vollzugsabteilungen mit je unterschiedlichen Vollzugs- und Aufgabenbereichen, denen die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt bzw. die Stv. Kantonstierärztin oder der Stv. Kantonstierarzt als fachlich verantwortliche Person vorsteht.

 

Amtsleitung:                       Robert Hess
Fachliche Leitung:              Dr. Astrid Hollberg, Kantonstierärztin
                                       Dr. Chantal Häusermann, Stv. Kantonstierärztin 

Leiterin Administration:       Andrea Rademacher
Leiter Stabsstelle Recht:    RA Robert Hess, MLaw