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Abteilung Tierschutz

Leitung: Dr. Chantal Häusermann, Leitende Amtliche Tierärztin, Stv. Kantonstierärztin

Die Abteilung Tierschutz vollzieht die Tierschutzgesetzgebung in den Bereichen Nutz-, Heim- und Wildtiere sowie die Hundegesetzgebung, soweit es sich um potentiell gefährliche Hunderassen handelt. Sie bearbeitet zudem die in ihre Vollzugsbereiche fallenden Bewilligungsgesuche.

Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung bezweckt den Schutz der Würde und des Wohlergehens von Tieren. Das Veterinäramt ist die für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zuständige kantonale Fachstelle nach Art. 33 des Tierschutzgesetzes (TSchG).