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Abteilung Lebensmittelsicherheit / Entsorgung TNP

Leitung: Christian Haas, Amtlicher Tierarzt

Die Abteilung Lebensmittelsicherheit / Entsorgung TNP vollzieht die Lebensmittelgesetzgebung in den Bereichen Milch- und Fleischhygiene sowie die Tierseuchengesetzgebung im Bereich der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (TNP). Ebenso obliegt ihr die Überwachung des Tierschutzes beim Schlachten. Sie bearbeitet zudem die in ihre Vollzugsbereiche fallenden Bewilligungsgesuche.


Lebensmittelsicherheit:
Die Lebensmittelgesetzgebung bezweckt a. die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die nicht sicher sind, zu schützen; b. den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sicherzustellen; c. die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vor Täuschungen zu schützen; d. den Konsumentinnen und Konsumenten die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Lebensmittel tierischer Herkunft können wichtige Bestandteile für eine gesunde Ernährung des Menschen bilden. Alle diese Lebensmittel können Träger von Krankheitserregern sein und deshalb ein Gesundheitsrisiko darstellen. Tuberkulose, Brucellose und Salmonellose sind Beispiele für Krankheiten, die durch Lebensmittel tierischer Herkunft auf Menschen übertragen werden können. Auch Tierseuchen wie Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche können mit Lebensmitteln übertragen bzw. verbreitet werden. Umfassende tierärztliche Kontrollen von Tierhaltungen, Tiergesundheit, Tierarzneimitteleinsatz und Gewinnung tierischer Lebensmittel gewährleisten die Unbedenklichkeit der Produkte und schützen Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsgefährdung und Täuschung.

Entsorgung TNP:
Die Vorgaben von Bund und Kanton im Bereich der Entsorgung tierischer Nebenprodukte soll: a. sicherstellen, dass tierische Nebenprodukte die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt nicht gefährden; b. ermöglichen, dass tierische Nebenprodukte soweit als möglich verwertet werden; c. veranlassen, dass die Infrastruktur für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bereitgestellt wird. Oberstes Gebot im Umgang mit TNP ist die Sicherheit von Mensch und Tier – dies insbesondere seit dem Auftreten der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie, besser bekannt als BSE.