Tiergesundheit
Tierseuchen
Was ist eine Tierseuche?
Tierkrankheiten sind vielzählig und können verschiedene Auslöser haben. Manche gelten gemäss Tierseuchengesetz (Art. 1) als Tierseuche, weil sie auf andere Tiere übertragbar sind und mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:
- übertragbar auf den Menschen (sog. Zoonose);
- vom einzelnen Tierhalter ohne Einbezug weiterer Tierbestände nicht mit Aussicht auf Erfolg abzuwehren;
- eine Bedrohung für einheimische, wildlebende Tierarten darstellend;
- aufgrund der Seuche ist mit bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen zu rechnen;
- für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten von Bedeutung.
Diese Kriterien wurden unter Berücksichtigung der von Krankheiten ausgehenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen festgelegt.
Mit dem Ziel, die Gesundheit von Mensch und Tier in der Schweiz zu fördern, richtet das BLV sein Augenmerk auf die Prävention, Früherkennung, Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen gemäss Art. 1 TSG.
Viehhandel, Ausstellungen, Sömmerung Winterung, Besamungstätigkeit und Embryotransfer sind Bereiche mit besonderer Bedeutung hinsichtlich einer möglichen Seuchenausbreitung.