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Moderhinke

Nationales Moderhinke-Bekämpfungsprogramm 2024-2029

Im Herbst 2023 wurde vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen, das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen zu starten. Das auf fünf Jahre angesetzte Bekämpfungsprogramm wird am 1. Oktober 2024 beginnen. Ziel ist es, in diesem Zeitraum die Anzahl der Schweizer Schafhaltungen, in denen Moderhinke festgestellt wird, auf unter 1 % zu senken.


Die Krankheit im Überblick:
Moderhinke ist eine schmerzhafte Klauenerkrankung bei Schafen, verursacht durch das Bakterium Dichelobacter nodosus. Es lebt im Klauenhorn und wird von Tier zu Tier übertragen. Besonders riskant hinsichtlich der Übertragung sind Ausstellungen, Märkte sowie Sömmerungen. Bei geeigneten Verhältnissen kann das Bakterium auf Wiesen und in der Umgebung bis zu vier Wochen infektiös bleiben, im Klauenhorn bleibt es ohne Behandlung dauerhaft ansteckend.

Nach einer Infektion dauert es in der Regel 2 – 3 Wochen bis zum Krankheitsausbruch. Die ersten Anzeichen sind eine gerötete Haut und Haarverlust im Zwischenklauenbereich. Später entwickelt sich ein typisch süsslich-faulig riechender Geruch, da die Bakterien Enzyme produzieren, die das Gewebe im Bereich der Entzündung auflösen. Im Folgenden kommt es zur Auflösung des Klauenhorns und daraus resultierend zur Ablösung des Wand- und Sohlenhorns, was ohne Behandlung zum vollständigen Ausschuhen führen kann und mit massiven Schmerzen für das Tier verbunden ist.

Betroffene Tiere zeigen je nach Fortschritt der Erkrankung eine leicht- bis hochgradige Lahmheit, welche auch mit einer reduzierten Futteraufnahme einhergehen kann. Folgen davon sind Abmagerung, schlechtere Gewichtszunahme und Milchleistungsrückgang. Dadurch bedingte tiefere Verkaufserlöse sowie höhere Behandlungskosten und Tierverluste führen zu massiven wirtschaftlichen Einbussen.

Derzeit wird von einer schweizweiten Moderhinkeprävalenz zwischen 20 % und 30 % ausgegangen, was bedeutet, dass rund ein Viertel aller Schweizer Schafhaltungen von der Moderhinke betroffen sein dürften.
 


Ablauf des Bekämpfungsprogramms:
Das Bekämpfungsprogramm startet am 1. Oktober 2024. Innerhalb von fünf Jahren soll die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommen.

Jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafhaltungen mittels Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht.

Schafhalterinnen und Schafhalter mit Moderhinke-positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Dazu können sie bei Bedarf die Unterstützung durch Moderhinke-Beraterinnen und -Berater anfordern. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht, um den Behandlungserfolg zu überprüfen.

Schafhaltungen mit festgestellter Moderhinke bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit negativem Resultat vorliegt. Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sein werden, werden für den Tierverkehr ebenfalls gesperrt werden.


Sanierung:
Für die Sanierung einer Herde müssen mindestens 6 bis 8 Wochen eingeplant werden. Eine erfolgreiche Sanierung und Bekämpfung des Moderhinkebakteriums im Bestand basiert auf einer Kombination von vier Massnahmen:

  1. Eine korrekte Klauenpflege
  2. Wiederholte, fachgerechte Behandlungen (wie Klauenbäder, Spray, Salben)
  3. Ausmerzung von therapieresistenten Tieren
  4. Schutz vor einer Reinfektion (insbesondere mit Einhalten von Biosicherheitsmassnahmen).


Klauenbademittel:
Für die Sanierung ab Oktober 2024 ist derzeit Desintec HoofCare Special D®  in der Schweiz als einziges Mittel zur Anwendung in Klauenbädern für die Behandlung gegen Moderhinke zugelassen. Es muss nach den Herstellerangaben verwendet werden. Nach dem Gebrauch ist die Entsorgung gefahrlos über den Miststock oder die Güllegrube möglich.


Das wird empfohlen:
Um während der Bekämpfungsperiode drohende Sperren nach positiven Tests soweit als möglich zu verhindern, wird empfohlen, die bis dahin verbleibende Zeit für eine freiwillige Sanierung zu nutzen. Umfassende Informationen zur Krankheit und den Sanierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Universität Bern (https://www.moderhinke.unibe.ch/index_ger.html) oder des Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer BGK (https://www.kleinwiederkäuer.ch). 

Mit entsprechender Klauenpflege und -behandlung sowie den nötigen Vorsichtsmassnahmen gegen eine mögliche Reinfektion ist die Wahrscheinlichkeit bedeutend geringer, dass vorgängig sanierte Herden im Winter 2024/2025 für mehrere Wochen oder Monate gesperrt werden müssen.


Wie wird das nationale Bekämpfungsprogramm finanziert?
Der Kanton übernimmt die Kosten für die Probenahme und die Laboruntersuchung der Grunduntersuchung und der allenfalls nötigen ersten Nachuntersuchung.  

Basierend auf den in der Tierverkehrsdatenbank erfassten Daten werden von den Schafhaltern abhängig von der Grösse des Schafbestands jährlich Abgaben zwischen Fr. 30 und maximal Fr. 90 erhoben. Durch die Abgaben wird ein Teil der Laborkosten finanziert.

Die Kosten für die Sanierung gehen zu Lasten der Schafhalter und Schafhalterinnen. Falls nach einer nicht erfolgreichen Sanierung weitere Nachuntersuchungen erforderlich sind, werden diese den betroffenen Schafhaltern und Schafhalterinnen verrechnet.