Besamungstätigkeit
Wer sich als Besamungstechnikerin oder Besamungstechniker betätigen möchte, muss eine vom BLV anerkannte Ausbildung absolvieren. Nach bestandener Prüfung stellt der Bund einen Fähigkeitsausweis aus. Mit diesem kann die Bewilligung zum Besamen beim Veterinäramt des Wohnsitzkantons beantragt werden.
Bewilligungspflichtig ist auch, wenn jemand Rinder oder Schweine im eigenen Betrieb besamen möchte. Ist ein entsprechender Kurs erfolgreich absolviert worden, muss die Bewilligung zur Eigenbestandesbesamung beim Veterinäramt beantragt werden. Erst mit Vorliegen der Bewilligung des Veterinäramtes darf die Besamungstätigkeit aufgenommen werden.
Die Bewilligung für Eigenbestandesbesamer/in oder Besamungstechniker/in kann hier beantragt werden: