Blauzungenkrankheit
Krankheit und Symptome
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rindvieh. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Eier, Fleisch und Milch können bedenkenlos konsumiert werden.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus verursacht v.a. bei Schafen und Rindern Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen im Kopfbereich und Fehlgeburten. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.
Umfassende Informationen zur Krankheit sowie Massnahmen und Empfehlungen sind auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finden.
Aktuelle Situation / Aufhebung der Sperrmassnahmen
Seit Ende August 2024 wurde in über 200 Thurgauer Betrieben das Blauzungenvirus des Serotyps-3 (BTV-3) nachgewiesen. Die zu Beginn hohen Meldezahlen von Neuinfektionen haben seit Anfang November deutlich abgenommen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat deshalb beschlossen, die vektorfreie Periode vom 1. Dezember 2024 bis voraussichtlich 31. März 2025 festzulegen. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit (SR 916.401.348.2) wird dahingehend angepasst. Die vektorfreie Periode gilt für die ganze Schweiz. Falls eine frühere Wärmeperiode eintritt, kann die vektorfreie Periode verkürzt werden.
Die infolge der Blauzungenkrankheit angeordneten Sperrmassnahmen über die betroffenen Betriebe werden somit ab dem 1. Dezember 2024 aufgehoben. Für das Verstellen von Tieren sind dann keine Abklärungen durch das Veterinäramt sowie keine "roten" Begleitdokumente mehr nötig. Offensichtlich kranke Tiere dürfen weiterhin nicht verstellt werden
Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat entschieden, dass der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) auch für die Schweiz eingesetzt werden darf. Die dazugehörige Medienmitteilung des BLV sowie die entsprechende Impfempfehlungen finden Sie nachstehend.
- Medienmitteilung vom 17. Oktober 2024
- Empfehlungen bezüglich Impfung von Tieren gegen das Blauzungenvirus vom Serotyp 3
Blauzungenkrankheit bei Wildtieren
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine für Wiederkäuer ansteckende, teils tödlich verlaufende Tierseuche, welche über Stechmücken übertragen wird und für den Menschen völlig ungefährlich ist. Unter den Nutztieren sind hauptsächlich Schafe und Rinder betroffen, das Jagdwild spielt vor allem als Virusreservoir eine Rolle, wobei das Rotwild besonders anfällig zu sein scheint.