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Blauzungenkrankheit

In der vergangenen Woche sind in der Schweiz erstmals seit 2020 wieder Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Nun hat die Blauzungenkrankheit auch den Kanton Thurgau erreicht. In zwei Schafhaltungen in den Politischen Gemeinden Hüttwilen und Kemmental wurde das Blauzungenvirus des Serotyps-3 (BTV-3) nachgewiesen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch stechende Insekten übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rindvieh. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Eier, Fleisch und Milch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. Umfassende Informationen zur Krankheit sowie Massnahmen und Empfehlungen sind auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finden.

Die Blauzungenkrankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus verursacht v.a. bei Schafen und Rindern Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen im Kopfbereich und Fehlgeburten. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.

Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat entschieden, dass der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) auch für die Schweiz eingesetzt werden darf. Die dazugehörige Medienmitteilung des BLV sowie die entsprechende Impfempfehlungen finden Sie nachstehend.

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