Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Import/Export

Tiere dürfen nur mit korrekten Dokumenten eingeführt werden

Während der Sommerferien kommt es häufig vor, dass Tiere in die Schweiz importiert werden. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau bittet diejenigen Personen, die ein Tier einführen wollen, sich vor einem Import genau zu informieren und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Sollen Hunde, Katzen oder Frettchen aus einem EU-Land in die Schweiz importiert werden, müssen gewisse tierseuchenrechtliche Vorgaben erfüllt sein: Die Tiere brauchen einen korrekt ausgefüllten, offiziellen EU-Heimtierpass, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten, andernfalls ist ein Import nicht zulässig oder sogar widerrechtlich. Die Konsequenzen reichen von einer Verweigerung der Einreise am Zoll bis hin zur Beschlagnahmung oder gar Euthanasie des Tieres. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die Tierhalter und Tierhalterinnen zu tragen und können sich im fünfstelligen Bereich bewegen.

Soll der Import aus einem Drittland von ausserhalb der EU erfolgen, sind die Vorgaben für eine Einreise in die Schweiz noch strenger. Der Grund dafür ist, dass es viele Drittländer gibt, in denen die Tollwut noch grassiert. Tollwut ist eine Viruserkrankung, mit der sich Säugetiere und Menschen anstecken können. Die Krankheit verläuft in den meisten Fällen tödlich und ist darum sehr gefährlich. Ein Heilmittel besteht nicht. Die Schweiz ist seit 1999 offiziell frei von Tollwut und das soll auch so bleiben.

Personen, die ein Tier aus dem Ausland in die Schweiz einführen wollen, haben sich vor einem Import genau zu informieren und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben allesamt eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt alleine bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Diese haben denn auch die Konsequenzen und Kosten zu tragen, die bei Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen.

Nicht selten operieren dubiose Händler mit gefälschten Heimtierpässen, gefälschten Tollwutimpfeinträgen oder sie versuchen, die tatsächliche Herkunft des Tieres zu verschleiern. Dies ist für Laien nicht immer einfach zu erkennen. Das Veterinäramt empfiehlt darum ganz grundsätzlich, Heimtiere in der Schweiz bei seriösen Züchtern und Züchterinnen zu kaufen und nicht im Ausland.

Alle Informationen für eine korrekte Einreise finden sich hier: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html