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NEU! Russland und Belarus Tollwut-Risikoländer

Für Russland und Belarus gelten ab dem 16. September 2024 die Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer

Demnach dürfen ab dem 16. September 2024 Hunde oder Katzen, die als Heimtiere aus Russland oder Belarus einreisen, nur unter den folgenden Einfuhrbestimmungen für Tollwut-Risikoländer in die Schweiz verbracht werden:

Diese Einfuhrbestimmungen gelten ausschliesslich für Heimtiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Heimtiere begleiten ihren Halter bzw. ihre Halterin oder eine von diesen beauftragte Person. Heimtiere dürfen nach dem Grenzübertritt nicht verkauft oder einem neuen Halter oder einer neuen Halterin übergeben werden. Sie müssen sich zudem schon im Herkunftsland in der Obhut des jetzigen Halters oder der jetzigen Halterin befinden.

Trifft dies nicht zu, gelten die Importbedingungen für die Einfuhr zu Handelszwecken. Informationen dazu erhalten Sie unter:

Einfuhr zu Handelszwecken aus Drittstaaten

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt noch darauf hin, dass für die Einfuhr in die Schweiz zusätzlich ein EU-Heimtierpass erforderlich ist, sollten Hunde oder Katzen, die aus Russland oder Belarus kommen, von dem neuen Halter oder der neuen Halterin erst in einem EU-Land entgegengenommen und anschliessend von diesen als begleitetes Heimtier in die Schweiz verbracht werden.

Bei Unklarheiten und weiteren Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung und gibt Auskunft. Ausserdem finden sich weitere Informationen zu diesem Thema auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:

Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze (admin.ch)