NEU! Russland und Belarus Tollwut-Risikoländer
Für Russland und Belarus gelten ab dem 16. September 2024 die Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer
Demnach dürfen ab dem 16. September 2024 Hunde oder Katzen, die als Heimtiere aus Russland oder Belarus einreisen, nur unter den folgenden Einfuhrbestimmungen für Tollwut-Risikoländer in die Schweiz verbracht werden:
- Kennzeichnung mittels Mikrochip
- Gültige Tollwutimpfung
- Laborbericht über die Tollwuttiter-Bestimmung: zur Bestätigung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung (aber innerhalb der Gültigkeitsdauer der Impfung) Blutentnahme für die Tollwutantikörper-Bestimmung (Tollwuttiter-Bestimmung) in einem von der EU anerkannten Laboratorium
- Mindestens 3 Monate Wartefrist in Russland oder Belarus (ab dem Datum der Blutentnahme für die Tollwuttiter-Bestimmung), bis die Einreise in die Schweiz möglich ist
- Somit ist die Einreise von Hunden oder Katzen aus Russland oder Belarus erst zulässig, wenn diese älter als 7 Monate alt sind
- Veterinärbescheinigung und Besitzererklärung: Hunde oder Katzen müssen von einer Veterinärbescheinigung begleitet sein, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt in Russland oder Belarus ausgestellt wurde
Diese Einfuhrbestimmungen gelten ausschliesslich für Heimtiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Heimtiere begleiten ihren Halter bzw. ihre Halterin oder eine von diesen beauftragte Person. Heimtiere dürfen nach dem Grenzübertritt nicht verkauft oder einem neuen Halter oder einer neuen Halterin übergeben werden. Sie müssen sich zudem schon im Herkunftsland in der Obhut des jetzigen Halters oder der jetzigen Halterin befinden.
Trifft dies nicht zu, gelten die Importbedingungen für die Einfuhr zu Handelszwecken. Informationen dazu erhalten Sie unter:
Einfuhr zu Handelszwecken aus Drittstaaten
In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt noch darauf hin, dass für die Einfuhr in die Schweiz zusätzlich ein EU-Heimtierpass erforderlich ist, sollten Hunde oder Katzen, die aus Russland oder Belarus kommen, von dem neuen Halter oder der neuen Halterin erst in einem EU-Land entgegengenommen und anschliessend von diesen als begleitetes Heimtier in die Schweiz verbracht werden.
Bei Unklarheiten und weiteren Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung und gibt Auskunft. Ausserdem finden sich weitere Informationen zu diesem Thema auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: