Pferdeexport
Organisation amtliche Gesundheitsbescheinigungen und Traces-Meldungen
Ausfuhr von Equiden
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Für den Grenzübertritt von Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) zwischen der Schweiz und der EU benötigen Sie eine amtliche Gesundheitsbescheinigung. Ab 18. Oktober 2021 muss diese in jedem Fall im europäischen Informationssystem TRACES erfasst werden. Bisherige Gesundheitsattestationen (Anhang II) werden nicht mehr akzeptiert. Üblicherweise ist eine solche amtliche Gesundheitsbescheinigung 10 Tage gültig. Für Pferde mit einem «Validierungsabzeichen» im Equidenpass ist die amtliche Gesundheitsbescheinigung jedoch für mehrfache Grenzübertritte während bis zu 30 Tagen gültig.
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Schicken Sie mindestens fünf Arbeitstage vor der geplanten Ausfuhr das vollständig ausgefüllte Ausfuhrformular an die für die Gesundheitskontrolle beauftragte Tierarztpraxis (siehe entsprechende Angaben auf dem Ausfuhrformular).
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Die für die Gesundheitskontrolle beauftragte Tierarztpraxis wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin für die Gesundheitskontrolle zu vereinbaren. Diese erfolgt während 48 Stunden bzw. am letzten Arbeitstag vor der vorgesehenen Ausfuhr (Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage werden nicht als Arbeitstage betrachtet). Im Anschluss an die Kontrolle wird Ihnen die amtliche Gesundheitsbescheinigung übergeben, welche das Tier beim Grenzübertritt begleitet.
Wichtig:
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Amtliche Gesundheitsbescheinigungen müssen bei dem Kanton beantragt werden, in welchem das Tier gehalten wird, dies ist unabhängig vom Wohnsitzkanton des Eigentümers.
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Amtliche Gesundheitsbescheinigungen werden nur für korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierte Pferde ausgestellt. Anfragen zu Tieren, welche nicht oder auf dem falschen Betrieb gemeldet sind, werden nicht weiterbearbeitet.
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Das Ausfuhrformular muss vollständig ausgefüllt mindestens fünf Arbeitstage vor der geplanten Ausfuhr bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Arbeitstage sind von Montag bis Freitag. Bei späteren Meldungen wird ein Expresszuschlag von Fr. 100 verrechnet. Wird eine Ausfuhr weniger als 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der gewünschten Exportkontrolle angemeldet, kann nicht gewährleistet werden, dass die erforderliche Untersuchung durchgeführt und die notwendige amtliche Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden können.
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Alle Beteiligten (wie Versender, Empfänger und Transportunternehmen) müssen vorgängig durch die lokal zuständige Veterinärbehörde im Traces-System registriert sein. Stellen Sie sicher, dass diese Registrierung vorhanden ist. Damit wir die Beteiligten im System finden, benötigen wir die Traces-Zulassungsnummer.
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Wenn Sie das Ausfuhrformular ausfüllen und absenden, erteilen Sie der für die Gesundheitskontrolle beauftragten Tierarztpraxis einen kostenpflichtigen Auftrag. Die Kosten für die amtliche Gesundheitsbescheinigung sowie für die Kontrolle des Gesundheitszustands des Tieres vor Ort werden nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt; hinzukommt eine Fahrzeitpauschale von Fr. 50. Um einen effizienten Ablauf zu gewährleisten, soll das Tier zum vereinbarten Zeitpunkt im Stall am Versandort bereitgehalten werden.
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Equiden-Eigentümer, welche mit einem «Validierungsabzeichen» im Equidenpass die Möglichkeit erhalten wollen, dass die amtliche Gesundheitsbescheinigung für mehrfache Grenzübertritte während bis zu 30 Tagen gültig ist, melden sich bei der für die Gesundheitskontrolle beauftragten Tierarztpraxis.
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Für Exporte in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) müssen Sie mit längeren Vorlaufzeiten rechnen. Informieren Sie sich im Bestimmungsland über die Einfuhrbestimmungen sowie die mitzuführenden Bescheinigungen und melden den Export anschliessend beim Veterinäramt Thurgau an.