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Veranstaltungen mit Tieren

Öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Märkte oder Auktionen von Nutztieren sind meldepflichtig. Das Veterinäramt entscheidet, gestützt auf die Vorgaben der eidgenössischen Tierseuchenverordnung, ob eine Bewilligung erforderlich ist und welche tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Massnahmen zu treffen sind. Falls Sie eine Veranstaltung mit Klauentieren oder Equiden planen, füllen Sie bitte das Meldeformular für Veranstaltungen mit Tieren aus.

Meldeformular für Veranstaltungen mit Nutztieren im Kanton Thurgau

Veranstaltungen mit anderen Tiergattungen unterstehen ebenfalls der Bewilligungspflicht, wenn ein gewerbsmässiger Handel (Tierbörsen, Kleintiermärkte, etc.) oder Werbung mit Tieren vorgesehen ist.

Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie hier: Veterinäramt Kanton Thurgau