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Vogelgrippe (Aviäre Influenza - AI)

Medienmitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom 12. Dezember 2024


Vogelgrippe: Erhöhte Wachsamkeit am Bodensee


Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation neue Bestimmungen erlassen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern und das Geflügel schützen sollen. Diese Massnahmen betreffen derzeit ein Gebiet am Bodensee und am Rhein. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die entsprechende Verordnung wird am 14. Dezember 2024 in Kraft treten und bis zum 31. März 2025 gelten.


Das Vogelgrippevirus, das sich in Europa fest etabliert hat, wurde zum zweiten Mal in diesem Jahr in der Schweiz nachgewiesen. Damit ist die erwartete Ausbreitung im Inland eingetreten. Der letzte identifizierte Fall betraf eine Möwe, die im Kanton Thurgau am 9. Dezember gefunden wurde. Als Reaktion darauf richtete das BLV im Umkreis von 3 km ein Beobachtungsgebiet entlang des Bodensees und des Rheins ein. ThurGIS - Kartenportal Thurgau In dieser Zone gelten für Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen, die darauf abzielen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Geflügelhaltungen zu schützen. Das Hauptziel besteht weiterhin darin, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Diese Bestimmungen gelten bis zum 31. März 2025.


Wachsamkeit ist weiterhin wichtig

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Zu den Symptomen gehören zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren.


Verendete Vögel nicht berühren

Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.


Weitere Informationen: 


Auskünfte:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch


Zuständiges Departement: Eidgenössisches Departement des Innern EDI