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Moderhinke

Fragen zur Moderhinke

Wer ist vom Bekämpfungsprogramm betroffen?

Das Moderhinke-Bekämpfungsprogramm betrifft alle Schafhalterinnen und Schafhalter, also sowohl Hobby- als auch kommerzielle Betriebe.

Ist die Impfung gegen Moderhinke weiterhin erlaubt?

Die Impfung schützt weder vor einer Infektion noch führt sie zu einer Erregerelimination, sie mindert lediglich die Symptome der Erkrankung. Da in grossen Beständen die Tiere risikobasiert beprobt werden, also vornehmlich die lahmenden Tiere, erschwert die Impfung zusätzlich die Auswahl der richtigen Testtiere. Daher ist die Impfung seit dem 1. Juni 2024 während des gesamten Bekämpfungsprogramms verboten.

Wie ist das Vorgehen, wenn gleichzeitig Ziegen und Schafe gehalten werden?

Grundsätzlich betrifft das Bekämpfungsprogramm nur die Schafe. Da Ziegen in gemischten Moderhinke-positiven Beständen den Erreger (D. nodosus) jedoch auch an den Klauen haben können, empfiehlt es sich, bei einer nötigen Sanierung die Ziegen darin miteinzuschliessen und sie wie die Schafe den nötigen Behandlungen wie Klauenschneiden und Klauenbädern zu unterziehen.

Wie läuft die Beprobung ab?

Die beauftragten Tierarztpraxen werden mit den Schafhalterinnen und Schafhaltern einen Termin ausmachen. Je nach Anzahl Tiere im Bestand wird bei der Beprobung unterschiedlich vorgegangen. Bei Herden bis zu 20 Tieren werden alle Tiere beprobt, d. h. diese Schafe können für die Beprobung vorgängig eingesperrt werden, sodass man sie relativ zügig beproben kann. Bei Herden bis zu 30 Tieren werden 20 Tiere beprobt; hier erfolgt die Beprobung risikobasiert, d.h. es werden bevorzugt lahmende, frisch zugekaufte oder ausgeliehene Tiere beprobt. Bei Herden bis 500 Tiere werden risikobasiert 30 Tiere beprobt.

Bei der risikobasierten Beprobung ist es wichtig, den Gang der Tiere zu beurteilen, um offensichtlich lahmende Tiere erkennen und beproben zu können. Neben den lahmenden Tieren wird auch ein Augenmerk auf Zukäufe, Ausstellungstiere, Widder und Tiere mit schlechten Klauen gelegt. Sollte die erforderliche Probenanzahl mit solchen Risikotieren nicht erreicht werden, werden zusätzlich zufällig ausgewählte Schafe jeden Alters beprobt.

Herden eines Betriebes, welche dauerhaft keinen Kontakt zueinander haben, werden als separate Herden betrachtet und entsprechend beprobt.

Was bedeutet es, wenn eine Schafhaltung saniert werden muss?

Die Moderhinke Sanierung stützt sich auf vier Säulen: Klauenschnitt, Klauenbad, Ausmerzen und Biosicherheit.

An erster Stelle steht ein korrekter Klauenschnitt: Alles lose Horn muss entfernt werden, es dürfen keine Taschen übrigbleiben, in denen sich das Bakterium "verstecken" kann. Nur so kann das Klauenbademittel optimal wirken. Der Klauenschnitt muss zwingend vor dem ersten Klauenbad der Sanierung erfolgen und im Verlaufe der Sanierung in bestimmten Abständen wiederholt werden.

Wichtig vor den Klauenbädern sind saubere Klauen. Nach dem 10-minütigen Klauenbad sollten die Tiere 60 Minuten auf einem trockenen, planbefestigten Boden stehen, damit das Klauenmittel weiter in die Klauen einziehen kann.

Tiere, die nach mehreren Klauenbädern nicht auf die Behandlung ansprechen, sollten ausgemerzt werden.

Sowohl während der Sanierung wie auch nach einer erfolgreichen Sanierung spielt die Biosicherheit eine sehr grosse Rolle, damit Kreuzkontaminationen und Reinfektionen vermieden werden.

Genauere Informationen zur Sanierung erhalten betroffene Betriebe bei Moderhinke-Sanierungsberatern oder auf den Webseiten des Beratungsdienstes für Kleinwiederkäuder oder der Universität Bern.

Welches Klauenbademittel ist zu verwenden?

Für die Behandlung von Moderhinke mit einem Klauenbad ist ab dem 1. Oktober 2024 in der Schweiz nur das Produkt Desintec ® HoofCare Special D zugelassen.

Dürfen Tiere geschlachtet werden, auch wenn sie Moderhinke haben?

Sofern die Transportfähigkeit sichergestellt ist, können die Tiere immer auf direktem Weg in die Schlachtung verbracht werden. Dafür ist im Seuchenfall, d. h. bei einem gesperrten Betrieb, der positiv auf Moderhinke getestet und noch nicht erfolgreich saniert wurde, ein spezielles Begleitdokument nötig, welches beim Veterinäramt oder bei der zuständigen Kontrolltierarzt-Praxis, welche die Tiere beprobt hat, bezogen werden kann.

Wie verhindere ich, dass der Moderhinke-Erreger in meine Herde eingeschleppt wird?

Um eine Herde von einer (Re-)Infektion zu schützen, sollten stallfremde Personen entweder Überziehschuhe tragen, die Stiefel/Schuhe desinfizieren oder betriebseigene Stiefel/Schuhe anziehen. Bei einem Tierzukauf oder Austausch von Widdern sollten die Tiere vor der Integration in die Herde separat aufgestallt (3-4 Wochen), mittels Klauenbädern behandelt und/oder mittels Tupferproben beprobt werden. Auch nach Ausstellungen oder Transporten bietet sich ein 10-minütiges Klauenbad an. Tiere sind nach einem Klauenbad generell auf eine frische Weide oder in eine frisch eingestreute Stallbucht zu verbringen, wobei vor und nach dem Klauenbad nicht die gleichen Treibwege bzw. Ausläufe benutzt werden dürfen.

Wie lange ist der Erreger in der Umwelt überlebensfähig?

Ausserhalb der Schafklaue (z. B. auf Klauenwerkzeugen, Schuhen etc.) überlebt der Erreger in der Regel 4-5 Tage. Im Boden kann der Erreger bis zu 24 Tage überleben, d. h. eine Weide kann nach 4 Wochen ohne Schafbestossung als "nicht kontaminiert" angesehen werden. Im abgeschnittenen Klauenhorn überlebt der Erreger jedoch mehrere Monate; daher ist eine Entsorgung des Horns bei Klauenschnitt nicht über den Miststock, sondern via Hauskehricht wichtig. Ohne Behandlung überlebt der Erreger am lebenden Tier unbeschränkt in den Schafklauen.

Was bedeutet eine einfache Sperre 1. Grades?

Wenn ab dem 1. Oktober 2024 Moderhinke in einem Betrieb nachgewiesen wird, wird dieser Betrieb für den Tierverkehr gesperrt. Die einfache Sperre 1. Grades ist eine in der Tierseuchenverordnung gesetzlich geregelte Massnahme und bedeutet, dass der Tierverkehr des Bestandes eingestellt werden muss. Jeder direkte Kontakt von Schafen, die der Sperre unterworfen sind, mit Schafen anderer Bestände ist verboten. Die gesperrten Bestände dürfen weder durch Abgabe von Schafen in andere Bestände noch durch Einstellen von Schafen aus solchen verändert werden; es darf in diesem Fall z. B. auch kein Bock ausgeliehen werden. Erlaubt ist grundsätzlich nur das Verbringen der Schafe auf dem direkten Weg in die Schlachtung. Dazu ist ein spezielles Begleitdokument nötig, welches beim Veterinäramt oder bei der zuständigen Kontrolltierarzt-Praxis, welche die Tiere beprobt hat, bezogen werden kann

Die einfache Sperre. 1 Grades wird mittels Verfügung erlassen; der Seuchen-Status des Betriebes ist auch in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ersichtlich.

Was mache ich, wenn ich kein Klauenbad habe?

Für Schafhaltungen, die keine eigenen Klauenbäder haben, stellt das Veterinäramt derzeit 5 Klauenbäder zur Verfügung. Die Klauenbäder können bei folgenden Personen ausgeliehen werden:

  • Ernst Bühler (079 691 11 07)
  • Werner Mazenauer (079 481 51 66)
  • Marco Stettler (079 546 46 11)
  • Peter Vontobel (079 361 05 80).

Sie finden die kompletten Kontaktdaten als PDF-Datei "Moderhinke-Sanierung: Vom Kanton zur Verfügung gestellte Klauenbäder" unter den Moderhinke-Quicklinks.

Auf der Homepage des Beratungsdienstes für Kleinwiederkäuer finden Sie zudem eine Bauanleitung für ein Klauenbad (Bauanleitung Klauenbad).