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Fütterung freilebender Wildtiere (z.B. Rotmilane)

Allgemeine Fragen

Ist das Füttern von Greifvögeln (z.B. Rotmilane) verboten?

Die Fütterung von Greifvögeln ist verboten, denn Tierische Nebenprodukte wie z.B. Fleisch, Küchen- und Speiseabfälle dürfen nicht an freilebende Wildtiere verfüttert werden (§ 46 Abs. 3 Veterinärverordnung [VetV; RB 819.11]).