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Abteilung Veterinärberufe / Heilmittel

Die Abteilung Veterinärberufe / Heilmittel ist für den Vollzug der Medizinalberufegesetzgebung soweit sie die Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner betrifft zuständig. Ebenso ist sie für den Vollzug die Heilmittelgesetzgebung im Bereich der Tierarzneimittel zuständig. Sie bearbeitet zudem die in ihre Vollzugsbereiche fallenden Bewilligungsgesuche.

Die Medizinalberufegesetzgebung fördert im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Qualität der universitären Ausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Fortbildung sowie der Berufsausübung der Fachpersonen im Bereich der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Chiropraktik, der Pharmazie und der Veterinärmedizin. Die Freizügigkeit der Personen mit universitären Medizinalberufen auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft ist gewährleistet.

Die Heilmittelgesetzgebung soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Die Tierarzneimittelgesetzgebung soll als Teilbereich der Heilmittelgesetzgebung zudem den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln gewährleisten, insbesondere die bedarfsgerechte und zielgerichtete Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika sowie Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft schützen und zum Schutz der Gesundheit der Tiere die Versorgung mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln gewährleisten.