Gehaltene Wildtiere
Als Wildtiere gelten alle Wirbeltiere, die nicht als Haustiere bezeichnet werden. Sie sind im Gegensatz zu Haustieren nicht domestiziert und daher in ihren Lebensäusserungen sowie ihrer Populationsdynamik vom Menschen weitgehend unabhängig geblieben.
Wertvolle Informationen: Allgemeines zur Wildtierhaltung
- Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren
- Tierbestandesliste Wildtiere
- Bewilligungsgesuch für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird
- Bewilligungsgesuch für den Handel mit Tieren
- Bewilligungsgesuch für die Werbung mit Tieren
- Bewilligungsgesuch für Tourneen von Zirkussen
Bitte reichen Sie diese Formulare an folgende Adresse ein: Veterinäramt Thurgau, Zürcherstrasse 285, 8510 Frauenfeld; oder veterinaeramtNULL@tg.ch