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Berufsausübung

Berufsausübung für Tierärztinnen und Tierärzte / Assistenten und Praktikanten / paramedizinische Veterinärberufe 

Tierärztinnen und Tierärzte benötigen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung oder unter fachlicher Aufsicht (Praktikantinnen und Praktikanten) eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Dies gilt auch Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht wirtschaftlich selbständig sind, sondern als Tierärztin, Tierarzt, tierärztliche Praktikantin oder tierärztlicher Praktikant angestellt sind. Inhaberinnen und Inhaber einer kantonalen Bewilligung dürfen ihre tierärztliche Tätigkeit während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, ohne eine Berufsausübungsbewilligung des jeweiligen Kantons einzuholen. Für diese Art der Tätigkeit ist allerdings eine Meldung beim zuständigen kantonalen Veterinäramt zu machen, welches dann eine 90-Tage-Bestätigung ausstellt und die erfordrliche Eintragung im Medizinalberuferegister veranlasst.
 
Wer einen der folgenden paramedizinischen Veterinärberufe ausüben will benötigt ebenfalls eine kantonale Berufsausübungsbewillugung:
 


Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Berufsausübungsbewilligung oder eine 90-Tage-Bestätigung benötigen, reichen das ausgefüllte "Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des Tierarztberufs in eigener fachlicher Verantwortung oder um Ausstellung einer 90-Tage-Bestätigung" unter Beilage der erforderlichen (im Gesuchsformular jeweils bezeichneten) Dokumente ein.

Praktikantinnen und Praktikanten reichen das "Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des Tierarztberufs unter fachlicher Aufsicht (Praktikanten- oder Assistenzbewilligung)" vollständig ausgefüllt und ebenfalls mit den nötigen Beilagen ein.
 
Personen die einen paramedizinischen Veterinärberuf ausüben möchten reichen das "Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung eines bewilligungspflichtigen paramedizinischen Veterinärberufs" ein.
 
Bitte senden Sie das jeweilige vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch mit den dazugehörigen Beilagen postalisch an folgende Adresse:

Veterinäramt Kanton Thurgau
Veterinärberufe / Heilmittel
Zürcherstrasse 285
8510 Frauenfeld
 

> Zu den Formularen

Für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs ist mit einer Dauer von mindestens 4 Wochen zu rechnen.