Grenzübertritt/Einreise in die Schweiz mit Hunden, Katzen und Frettchen
Weil Hunde, Katzen und Frettchen an Tollwut erkranken können, gelten bei Reisen mit diesen Heimtieren besondere Vorschriften. Das Einschleppen von Tollwut soll damit verhindert werden.
Da es sehr viele veterinärrechtliche Reisebestimmungen gibt, empfiehlt es sich den Reise Check Hunde/Katzen zu nutzen.
Die Informationen auf diesen Seiten richten sich nur an Privatpersonen mit Heimtieren, die ihre Tiere nicht an andere Personen oder Institutionen verkaufen oder abgeben wollen.
Die benötigten Dokumente finden Sie unter den nachstehenden Links.
Einreise aus der EU
Einreise aus Drittstaaten
Schweizer Heimtierpass – Informationen für Tierärzte/innen
Heimtierpässe dürfen in der Schweiz ausschliesslich von Tierärztinnen und Tierärzten mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung oder in deren Praxen angestellten Kolleginnen und Kollegen ausgestellt werden. Vor der ersten Bestellung müssen Sie sich einmalig mittels Antragsformular beim Bundesamt für Bauten und Logistik registrieren.