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Schmerzhafte Eingriffe

Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen ihre Kälber, Lämmer, Zicklein oder Ferkel bis zum Alter von maximal zwei Wochen selber unter Anästhesie kastrieren, bzw. Kälber bis zum Alter von maximal drei Wochen unter Anästhesie enthornen, wenn sie sich zuvor durch den Erwerb eines Sachkundenachweises in einem von den Bundesämtern für Landwirtschaft und Veterinärwesen anerkannten Kurs fachkundig gemacht haben. Der Sachkundenachweis beinhaltet das Wichtigste in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Belastung für das Tier, den Umgang mit Medikamenten sowie die Durchführung des Eingriffs.